Förderbekanntmachungen

21.01.2021 - 19.04.2021

Bekanntmachung

Richtlinie zur Förderung von Forschungsprojekten zum Thema "Wissenstransfer", Bundesanzeiger vom 21.01.2021

1  Förderziel, Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1  Förderziel und Zuwendungszweck

Lehre und Forschung sind traditionell die zentralen Leistungsdimensionen der Hochschulen. Forschung ist in bedeutendem Umfang gleichermaßen in außeruniversitären Einrichtungen verankert. Wissenstransfer ist als weitere Aufgabe in Hochschulen und außeruniversitären Einrichtungen hinzugekommen. Als Transfer wird die systematische und zielgerichtete Überführung des in der – überwiegend öffentlich finanzierten – Forschung generierten neuen Wissens in die Gesellschaft („knowledge transfer“) bezeichnet und inkludiert auch neue Technologien. Ein solcher Wissens- und Technologietransfer gilt als Voraussetzung für wirtschaftlich immer bedeutsamer werdende Innovationen und (damit) als unverzichtbarer Impulsgeber für Lösungen zentraler und vielfältiger gesellschaftlicher Problemlagen. Mit der Hightech-Strategie 2025 zielt auch die Bundesregierung auf eine Stärkung des Transfers, um so den Nutzen von wissenschaftlich generiertem Wissen für Wirtschaft und Gesellschaft zu erhöhen.

Eine moderne Perspektive betont dabei, dass die Generierung neuen Wissens kein einseitig gerichteter Prozess von der Wissenschaft in die Gesellschaft ist, sondern die Praxis bereits in Forschungsplanung und -prozess in adäquater Weise miteinbezogen werden sollte. Gesellschaftliche, kulturelle und wirtschaftliche Veränderungen und Entwicklungen produzieren ihrerseits neues Wissen, neue Probleme und Fragen, die die Wissenschaft – z. B. Forschungsrichtungen und Technologieentwicklungen – beeinflussen.

In den letzten Jahren wurde die Transferperspektive erweitert, vom vorwiegend die Wirtschaft betreffenden klassischen Technologietransfer zum Wissenstransfer in die Gesellschaft, der wiederum den Technologietransfer einschließt. Forschung über Transfer findet demzufolge in einem vergrößerten Fächerspektrum und zu einem breiteren Kreis von Fragestellungen statt: Ursprünglich überwiegend auf die natur- und technikwissenschaftlichen Fächer bezogen, werden inzwischen an alle Wissenschaftsbereiche und Disziplinen hohe Erwartungen hinsichtlich der Überführung ihrer Forschungsergebnisse in die Anwendung gerichtet. Diese erheblich erhöhten Relevanzerwartungen an die Wissenschaft führten zum einen zu einer deutlichen Expansion des Wissenschaftssystems im Hinblick auf die dort zur Verfügung stehenden finanziellen und personellen Ressourcen in den letzten drei Jahrzehnten. Zum anderen lösten sie eine neue Grundsatzdebatte aus über das Ausmaß der Nutzenorientierung und die Anerkennung einer Eigenlogik von Forschung insgesamt.

Das deutsche Wissenschaftssystem hat der wachsenden Bedeutung des Wissenstransfers und den diesbezüglich an die Forschung gerichteten Erwartungen in den letzten drei Jahrzehnten Rechnung getragen und eine Vielzahl von einschlägigen Instrumenten, Mechanismen und Strukturen (auch Gremien) entwickelt bzw. aufgebaut. Dazu gehören Neujustierungen im Bereich der Vertragsforschung, der Ausgründungen, der personalisierten Transferaktivitäten („Transfer über Köpfe“), der Wissenschaftskommunikation und der Nutzungsmöglichkeiten ihrer Forschungsinfrastrukturen durch Praxispartner.

Wissenschaftsinitiierte oder -interne Aktivitäten allein führen allerdings noch nicht zu ausreichender Wissensdiffusion. Auch in der außerwissenschaftlichen Sphäre (Zivilgesellschaft, Wirtschaft, Politik/​politische Administration, Kommunen, u. a.) müssen Voraussetzungen geschaffen werden, um die Absorptionsfähigkeit von neuem Wissen sowie ggfs. den Wissenstransfer in die Wissenschaft zu gewährleisten. Neben den bereits zum Technologietransfer in der Wirtschaft diesbezüglich existierenden Strukturen sind im Verlauf der letzten Jahrzehnte zusätzlich neue intermediäre Einrichtungen entstanden, die die Interaktion wissenschaftlicher Akteure mit Gesellschaft, Kultur, Wirtschaft und Politik/​politischer Administration oder Kommunen befördern sollen. Solche Einrichtungen sind oft bei wirtschaftsnahen Einrichtungen angesiedelt oder als eigenständige dem Transfer gewidmete Institutionen organisiert. Hierzu zählen beispielsweise Transferagenturen, Technologie- und Gründerzentren oder wissenschaftliche Beratungsgremien. Ob diese existierenden Mechanismen und Strukturen dem erweiterten Verständnis von Wissenstransfer über den Technologietransfer hinaus hinreichend Rechnung tragen und z. B. auch Interaktionen mit zivilgesellschaftlichen Adressatengruppen Raum bieten, ist dabei offen.

Im Ergebnis sind Deutschland ein dynamisches Wissenstransfergeschehen und die Etablierung verschiedener Transferpfade zu beobachten. Dessen teilweise rekursive bzw. netzwerkartige Gestaltung, die unterschiedliche Akteure und Adressatengruppen in die Forschung einbezieht, führt dabei zu einem hohen Komplexitätsgrad des Gesamtsystems. Gleichwohl wird verschiedentlich darauf verwiesen, dass mit den gegebenen Aktivitäten das vorhandene Transferpotenzial noch nicht ausgeschöpft wird. Dabei wird auf fehlende Strukturen und institutionelle Strategien der Unterstützung dieser zusätzlichen Leistungsdimension sowie – damit zusammenhängend – inadäquate Vorstellungen von Transfer im Sinne der linearen Übertragung bereits erarbeiteten Wissens verwiesen. Trotz aller zusätzlichen Bemühungen beschränken sich demnach Transferaktivitäten und deren Förderung noch zu oft auf einzelne Bereiche in Hochschulen und Forschungseinrichtungen oder sind anlassbezogen konzipiert, während kohärente Gesamtkonzepte (mit Leitbild, Potenzialanalyse, strategischen Zielen, Governance-Strukturen und Maßnahmen zu deren Umsetzung) fehlen.

Es ist das unmittelbare Ziel dieses Förderangebots, zusätzliche wissenschaftlich belastbare Erkenntnisse über vorhandene Aktivitäten und Strukturen zur Überführung wissenschaftlich erzeugten Wissens in die Anwendung zu generieren sowie deren Entwicklung im Verlauf der vergangenen 30 Jahre nachzuzeichnen. Identifiziert werden sollen so die zentralen Determinanten eines erfolgreichen zielgerichteten Transfers wissenschaftlicher Erkenntnisse sowie vorhandene „Lücken“, Hemmnisse oder Vorbehalte – jeweils bezogen auf die verschiedenen Transferpfade.

Im Ergebnis soll mit der Förderung von in der Regel empirisch angelegten und methodisch anspruchsvollen Forschungsvorhaben ein besseres und fundiertes Verständnis der Transferprozesse zu den in der Forschung erzeugten Fortschritten erreicht werden und damit die Voraussetzungen für eine evidenzbasierte Transfergestaltung seitens Wissenschaftsmanagement und Wissenschaftspolitik geschaffen werden. Entsprechend der hohen mit dieser Förderaktivität verbundenen Anwendungserwartungen sollen aus den generierten neuen Erkenntnissen über existierende best practice-Transferansätze, Gelingensbedingungen und vorhandene Transferdefizite und/​oder -hemmnisse möglichst konkrete Anregungen und Gestaltungsimpulse für Wissenschaftspolitik und -praxis ableitbar sein.

Das Förderangebot ist dem BMBF1-Förderschwerpunkt „Wissenschafts- und Hochschulforschung (WiHo)“ zugeordnet. In diesem interdisziplinär und anwendungsorientiert angelegten Forschungsfeld werden die Voraussetzungen, Strukturen und Leistungsprozesse von Forschung und tertiärer Lehre sowie damit zusammenhängender Aktivitäten untersucht. Gemessen an der gesamtgesellschaftlichen Bedeutung von Wissenschaft und Forschung ist das dazugehörige Forschungsfeld nur sehr schwach institutionalisiert. Entsprechend unzureichend sind die jenseits einer Drittmittelförderung feststellbaren Forschungsaktivitäten. Die Förderung des BMBF verfolgt vor diesem Hintergrund das übergeordnete Ziel der Stabilisierung bzw. Erweiterung der diesbezüglich vorhandenen Forschungskapazitäten sowie der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses und der Verbesserung der Fähigkeit zur fundierten wissenschaftlichen Politikberatung in einem Ausmaß, wie er in anderen gesellschaftlichen Handlungsfeldern üblich ist.

Geplant ist gegebenenfalls eine Abfolge von thematisch fokussierten Förderangeboten, die sich mit – auch querschnittlichen – Fragestellungen aus dem Themenfeld „Wissenstransfer“ befassen, die der Forschung zugänglich und von besonderem Interesse für Politik und Praxis sind.

Von einem nationalen Konsortium wurde in den letzten Jahren eine qualitätsgesicherte Dateninfrastruktur für die bibliometrische Forschung aufgebaut. Diese wird vom BMBF gefördert und basiert auf den kommerziellen Datenbanken Scopus und Web of Science. Nutzungsberechtigt sind bislang ausschließlich die am entsprechenden Projekt „Kompetenzzentrum Bibliometrie“ beteiligten Einrichtungen (siehe http:/​/​www.bibliometrie.info). Das BMBF wird sich darum bemühen, dass darüber hinaus allen im Rahmen dieser Förderbekanntmachung zur Förderung ausgewählten FuE2-Projekten, die auf bibliometrische Daten zu rekurrieren beabsichtigen, ein Zugriff auf diese Forschungsinfrastruktur möglich wird. Näheres kann direkt beim Projektträger (siehe Nummer 7.1) bzw. in der geplanten Beratungsveranstaltung (siehe Nummer 7.2.1) erfragt werden.

Weitere Informationen finden Sie hier.

 

 

06.01.2021 - 17.02.2021

Bekanntmachung

Richtlinie zur Förderung von Forschung und Entwicklung dringend benötigter Therapeutika gegen SARS-CoV-2, Bundesanzeiger vom 06.01.2021

1  Förderziel, Zuwendungszweck, Rechtsgrundlagen

1.1  Förderziel und Zuwendungszweck

Neben der erfolgreichen Entwicklung von Impfstoffen gegen COVID-19 ist die Verfügbarkeit wirksamer Therapeutika entscheidend, um der aktuellen Pandemie zu begegnen. Mit dem „Nationalen Netzwerk der Universitätsmedizin zu COVID-19“ bündelt und stärkt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) bereits die Forschungsaktivitäten in den deutschen Universitätskliniken zur Bewältigung der aktuellen Pandemie. Darüber hinaus werden nationale und internationale Studien durchgeführt, in denen bereits vorhandene Medikamente auf ihre Wirksamkeit gegen COVID-19 getestet oder auch Symptom-lindernde Wirkstoffe gegen COVID-19 eingesetzt werden, welche nicht explizit gegen das verursachende Virus SARS-CoV-2 gerichtet sind. Mithilfe dieser Ansätze konnten innerhalb kurzer Zeit erste Therapiemöglichkeiten für COVID-19 initiiert und erprobt werden, auch im Rahmen des vom BMBF bereits im März 2020 veröffentlichten Förderaufrufs zur Erforschung von COVID-19 im Zuge des Ausbruchs von Sars-CoV-2. Die weiterführende Entwicklung spezifischer, gegen COVID-19 gerichteter Therapeutika ist nun ein Schlüssel dafür, um innovative Ansätze schnell in die Versorgung zu bringen.

Die vorliegende Förderrichtlinie des BMBF hat das Ziel, die klinische Entwicklung erfolgversprechender therapeu­tischer Ansätze gegen COVID-19 zu stärken. Dadurch sollen präklinisch erfolgreich getestete Kandidaten für neue Therapeutika schnellstmöglich bei den Patientinnen und Patienten ankommen und das Behandlungsrepertoire gegen COVID-19 bedarfsgerecht erweitert werden. Zuwendungszweck der Förderung ist hierfür zum einen die klinische Entwicklung von Arzneimittelkandidaten, welche explizit gegen SARS-CoV-2 gerichtet sind. Hierbei kann es sich beispielsweise um monoklonale Antikörper und andere Biologicals oder auch niedermolekuläre Verbindungen, sogenannte Small Molecules, handeln. Daneben bedarf es zum anderen auch der klinischen Entwicklung neuer therapeutischer Ansätze zur Behandlung von schweren Krankheitsverläufen bei COVID-19, wie z. B. auch zellbasierter Ansätze neben den vorgenannten Arzneimittelgruppen. Vorgesehen ist die Förderung notwendiger Arbeiten für die Herstellung von Prüfpräparaten nach Good Manufacturing Practice (GMP) und die Durchführung klinischer Prüfungen zur Sicherheit und Wirksamkeit. Es wird angestrebt, mit der Förderung möglichst mehrere, unterschiedliche technologische Ansätze zu unterstützen, um die Wahrscheinlichkeit einer erfolgreichen Entwicklung von therapeutischen Ansätzen bis hin zur Zulassung für die Behandlung von COVID-19 zu erhöhen.

Die vorliegende Förderrichtlinie ist eingebettet in die Hightech-Strategie und das Rahmenprogramm Gesundheitsforschung der Bundesregierung und bedient insbesondere das Handlungsfeld 1: „Forschungsförderung – Krankheiten vorbeugen und heilen“.

1.2  Rechtsgrundlagen

Der Bund gewährt die Zuwendungen nach Maßgabe dieser Förderrichtlinie, der §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften sowie der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA)“ und/​oder der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis (AZK)“ des BMBF. Ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Diese Förderrichtlinie gilt in Verbindung mit dem Rahmenprogramm Gesundheitsforschung, siehe https:/​/​www.gesundheitsforschung-bmbf.de/​files/​Rahmenprogramm_Gesundheitsforschung_barrierefrei.pdf.

Beihilferechtliche Grundlage ist § 1 der Regelung zur vorübergehenden Gewährung von Beihilfen im Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland im Zusammenhang mit dem Ausbruch von COVID-19 („Bundesregelung Forschungs-, Entwicklungs- und Investitionsbeihilfen“ in der Fassung vom 24. November 2020), genehmigt am 28. April 2020 und verlängert am 19. November 2020 von der Europäischen Kommission in den Referenz-Nr. SA. 57100 bzw. SA.59433 sowie unter Zugrundelegung der Ziffer 3.6 des Befristeten Rahmens der EU-Kommission für staatliche Beihilfen zur Stützung der Wirtschaft angesichts des derzeitigen Ausbruchs von COVID-191. Es gelten die darin genannten Vorgaben. Diese Förderrichtlinie dient der administrativen Umsetzung der beihilferechtlichen Rechtsgrundlage; es erfolgt keine weitere Ausgestaltung der Beihilferegelung.

Weitere Informationen finden Sie hier.